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Umzugskartons: Clever packen

Bei einem Umzug mit einer Spedition sind Umzugskartons häufig im Preis inbegriffen, dennoch sollte man vorher genau nachfragen und nicht stillschweigend von diesem Service ausgehen. Bei einem selbst organisierten Umzug gilt es, auch die Kartons selbst zu besorgen. Wer nicht auf Exemplare von Freunden zurückgreifen kann, kann Umzugskartons bei einer Spedition erwerben, einem Online-Versand bestellen oder nach gebrauchten Kisten in regionalen Anzeigenblättern suchen.

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Umziehen mit der Spedition

Umziehen mit der Spedition ist zwar nicht gerade billig, erspart einem selbst und auch dem Freundes- und Familienkreis jedoch die lästige Schlepperei. Preise und Leistungen der Möbelspeditionen sollten sorgfältig miteinander verglichen werden. Verlockend klingende Pauschalangebote können am Ende doch kostspielig werden, wenn für zusätzlichen Service (z. B. Montage von Möbeln) hohe Zuschläge berechnet werden. Am besten erstellt man auf einem normierten Formblatt eine genaue Liste des Umzugsguts und vereinbart einen Festpreis.
Einige Speditionen bieten auch einen Packservice für Kisten an. Zwar übernehmen die Helfer dann nicht das mit einem Umzug praktische Aussortieren der vielen Dinge, die so oft Schränke und Regale verstopfen, der Service bedeutet jedoch eine enorme Zeitersparnis.

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Wohnungen: Gründlicher Check im Altbau

Viele Wohnungen in Altbauten sind in einem unbefriedigenden Zustand. Wer nur zur Miete wohnt, sollte möglichst wenig renovieren, weil ihm die Kosten schnell über den Kopf wachsen können. Einige Dinge müssen allerdings in Ordnung sein: Heizung, elektrische Installationen und sanitäre Anlagen, Mauerwerk, hölzerne Baustoffe und Ausstattung wie Türen, Fenster und Fußboden. Ausbesserungs- oder Erneuerungsarbeiten können teuer und aufwändig werden. Im Allgemeinen sind sie Sache des Vermieters, der allerdings nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zur Instandsetzung verpflichtet ist.

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Wohngemeinschaft: Zweckgemeinschaft auf Zeit

Eine Wohngemeinschaft ist meist eine Zweckgemeinschaft auf einen Lebensabschnitt (z.B. Ausbildung, Studium) oder Zeitraum begrenzt. Im Allgeminen hat jeder Mitbewohner ein Zimmer; Küche, Bad etc. werden gemeinschaftlich genutzt. So genießt jeder Mitbewohner ein gewisses Maß an Wohnkomfort, die finanzielle Belastung für den Einzelnen ist relativ gering. In Wohngemeinschaften auf Dauer finden sich oft Menschen mit gemeinsamen Interessen zusammen, die Bereiche des Privatlebens gemeinschaftlich gestalten wollen.
In beiden Fällen ist es ratsam, dass jeder Beteiligte einen eigenen Mietvertrag abschließt. Mietet eine Person allein die Räumlichkeiten an, haftet diese auch dem Vermieter gegenüber allein und hat das alleinige Kündigungsrecht.

Umzug: Sorgfältig planen

umzug„Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt" lautet eine bekannte Volksweisheit. Der Arbeitsmarkt mit seiner Forderung nach Mobilität hat allerdings häufig zur Folge, dass ein mehrmaliges Umziehen notwendig wird. Damit Ihr Umzug nicht zu einem nervenaufreibenden Unterfangen wird, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich.
Mit der Festlegung des Umzugstermins sollte man spätestens drei Monate vor dem Umzug beginnen. Er hängt von mehreren Faktoren ab:

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Mietwohnung

Für eine Mietwohnung schließt man mit dem Vermieter einen Mietvertrag für eine bestimmte Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit. Die beiderseitigen Rechtsverhältnisse richten sich nach dem im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Mietrecht. Ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden – dies empfiehlt sich aber. Viele verschiedene Vertragsformulare mit unterschiedlichen Schwerpunkten werden angeboten. Hier muss jeder für sich selbst festlegen, was ihm wichtig erscheint und dann vor allem den Vertrag sorgfältig ausfüllen.

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Mietvertrag: Schriftform empfohlen

Ein unbefristeter Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden – dies empfiehlt sich aber. Viele Vertragsformulare werden angeboten und alle setzen unterschiedliche Schwerpunkte.
Nur ein Mietverhältnis mit fester bestimmter Laufzeit muss schriftlich abgeschlossen werden, ansonsten genügt ein Vertrag per Handschlag. Zu empfehlen ist dies jedoch deshalb nicht, weil einzelne Vertragsvereinbarungen dann schwer zu beweisen sind. Man bedient sich daher üblicherweise verschiedener Formularvordrucke. Der Vertrag kommt – wenn nichts anderes vereinbart ist – mit der Unterzeichnung des Formulars durch beide Vertragspartner zustande.

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Wohnungssuche

Im Zeichen der beruflichen Mobilität sind häufigere Wohnortwechsel heute keine Seltenheit mehr. Zwar wird die Wohnungssuche auf der einen Seite durch das Internet erleichtert; will man aber trotz hoher Mietspiegel und Wohnungsknappheit auch das Passende finden, ist der Weg zum neuen Heim oft sehr zeitraubend und aufreibend. Steht ein Umzug in eine andere Stadt an, sollte man dort zunächst nach einer bevorzugten Gegend Ausschau halten.

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Siehe auch