Renovieren: Notwendige Malerarbeiten
Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, kann grundsätzlich renovieren, wann er will. Als Mieter hingegen muss man sich an vertragliche Verpflichtungen halten. Formularmietverträge sehen in der Regel vor, dass ein Mieter in regelmäßigen Abständen Renovierungen und Schönheitsreparaturen beziehungsweise Renovierungen vornimmt.
Unter einer Renovierung versteht man im allgemeinen die Malerarbeiten an Wänden und Decken, Türen und Türrahmen (innen), Fenstern mit Rahmen (innen) und Heizkörpern.
Die anfallenden Renovierungsarbeiten im Einzelnen:
Rauhfasertapeten müssen gestrichen, Mustertapeten durch vergleichbare Mustertapeten ersetzt werden.
Holzfensterrahmen müssen angeschliffen und gestrichen werden. Das Gleiche gilt für Türen, schwierig ist allerdings die Einschätzung des Renovierungsbedarfs bei Naturholztüren.
Heizkörper müssen abgeschliffen und fachgerecht gestrichen oder gespritzt werden.
Teppicharbeiten gehören nicht zu den vertraglichen Renovierungen. Meist finden sich dazu spezielle Reinigungsklauseln in Mietverträgen.
Generell gilt: Durch das Renovieren soll der bei Einzug vorgefundene Zustand der Wohnung wieder hergestellt werden.
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